Guter Rat muß nicht teuer sein!

 

Die Arbeit einer Rechtsanwältin kostet Geld, das ist richtig.

 

Das Honorar für eine Rechtsberatung ist in der Regel eine sinnvolle Investition, weil ich Sie über die Risiken, Erfolgsaussichten bzw. eventuell entstehende Kosten informiere, was Ihnen die Entscheidung, wie weiter vorgegangen werden soll, erleichtern wird.

 

Oft besteht das Vorurteil, dass das Rechtsanwaltshonorar den erstrittenen Betrag faktisch auffrisst und am Ende nicht viel von dem übrig bleibt, was man geltend gemacht hat.

 

Mein Honorar berechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Die Höhe der Gebühren berechnet sich in den meisten Fällen nach dem Streit- oder Gegenstandswert. In besonderen Fällen werden individuelle Honorarvereinbarungen getroffen.

 

Häufig ist der Gegner verpflichtet, die anfallenden Rechtsanwaltskosten zu tragen. Befindet sich der Gegner beispielsweise mit der Zahlung oder einer anderen Leistung im Verzug, muß er die Kosten der Rechtsverfolgung unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens übernehmen.

 

Eventuelle Gerichts- und Anwaltskosten brauchen Sie grundsätzlich nur dann zu tragen, wenn Sie einen Prozess verlieren oder das Gericht Ihnen die Kosten auferlegt.

 

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten. Meine Kanzlei arbeitet mit allen in Deutschland vertretenen Rechtsschutzversicherern vertrauensvoll zusammen. Deckungs- und Kostenübernahmefragen können so schnell und unproblematisch geklärt werden.

 

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Kosten der Rechtsverfolgung oder -verteidigung selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe (PKH/ VKH) beim Gericht zu beantragen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter der Registerkarte Downloads. Die Gewährung von PKH/ VKH hängt zum einen von Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zum anderen von den Erfolgsaussichten in der Sache ab.

 

Wird Ihnen PKH/ VKH gewährt, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten des Sie vertretenden Rechtsanwalts. Sofern Sie den Rechtsstreit verlieren, müssen Sie lediglich die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts selbst tragen.

 

Eine Erstberatung kostet je nach Art, Umfang und Schwierigkeit der

Angelegenheit zwischen 120,00 € und 200,00 € netto. 

 

Ich berate Sie gern hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten, Erfolgsaussichten und bezüglich des Kostenrisikos, damit guter Rat eben nicht teuer wird.

 

Um sich einen ersten Überblick über eventuell anfallende Kosten zu verschaffen, benutzen Sie bitte den Kostenrechner.

 

 

 

 

 

 

Rechtsanwältin

Katrin Kelch

Am Falkenberg 93

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Tel.: 030 / 678 99 679

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